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   BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69   

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https://dejure.org/1969,535
BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69 (https://dejure.org/1969,535)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1969 - 5 AZR 29/69 (https://dejure.org/1969,535)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1969 - 5 AZR 29/69 (https://dejure.org/1969,535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG § 6 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 201
  • NJW 1970, 678
  • DB 1969, 2139
  • DB 1970, 354
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

    - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Da mit den gesetzlichen Vorschriften inhaltsgleiche tarifliche Urlaubsvorschriften nicht anders als das Gesetz auszulegen sind (BAG 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG) und es auf die tariflichen Vorschriften in § 10 Nr. 3 Abs. 1, § 10 Nr. 4 Abs. 2 MTV hier nicht ankommt, gilt für den tariflichen Urlaub nach dem MTV im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nichts anderes.
  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89

    Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch

    Da keine Anhaltspunkte für einen von diesen gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen abweichenden Begriffsinhalt bestehen, ist auf die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung zurückzugreifen, an die der Tarifwortlaut sich anlehnt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B.: BAGE 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugeben, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1039/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG ).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1007/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1006/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 1005/94

    Arbeitsentgelt: tarifliche Sonderzahlung - Fälligkeit - Haftung des

    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 89/86

    Anspruch auf tarifliche Auswärtszulage sowie Überstundenzuschläge und erhöhten

    Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien einen auch sonst im Arbeitsrecht und vom Gesetzgeber gebrauchten Begriff ohne erläuternden Zusatz, so ist davon auszugehen, daß sie damit denselben Begriff verwenden wollten, der auch dem gesetzlichen Ausdruck zuerkannt wird (BAGE 5, 338, 341 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 17, 95 = AP Nr. 4 zu § 8 TVG; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG; BAG Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 318/71 - AP Nr. 1 zu § 15 MTB II).
  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86
    Verwenden nämlich die Tarifvertragsparteien einen auch sonst im Arbeitsrecht und vom Gesetzgeber gebrauchten Begriff ohne erläuternden Zusatz, so ist davon auszugehen, daß sie damit denselben Begriff verwenden wollten, der auch dem gesetzlichen Ausdruck zuerkannt wird (BAGE 5, 338, 341 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 17, 95 = AP Nr. 4 zu § 8 TVG; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG; BAG Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 318/71 - AP Nr. 1 zu § 15 MTB II).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 318/71

    Bordwäscher - Dreiwachenschiff - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit -

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